Hausordnung der ISS  Wildenbruchstraße (Stand: 12.12.2024)


Die Hausordnung dient dem Erhalt eines friedlichen und störungsfreien Klimas an unserer Schule.

Alle Schüler/Schülerinnen sind daher zu den folgenden Verhaltensweisen verpflichtet:

1. Vor der ersten Stunde darf das Schulgebäude erst ab 07:45 Uhr betreten werden. Nach
Unterrichtsschluss bzw. am Ende des Schultages (spätestens 16:00 Uhr) sind das
Schulgebäude und der Schulhof zu verlassen.

2. Zum Unterrichtsbeginn müssen die Schüler/Schülerinnen in ihren Unterrichtsräumen sein und
sich ruhig verhalten. Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer anwesend ist,
meldet sich der/die Klassensprecher/Klassensprecherin oder der/die Vertreter/Vertreterin im
Sekretariat.

3. Aus Gründen der Aufsichtspflicht dürfen Schüler/Schülerinnen während der Schulzeit das
Schulgelände nicht verlassen. Ausnahmegenehmigungen erteilt der/die Lehrer/Lehrerin
schriftlich.

4. Alle Schüler/Schülerinnen sind zu den organisierten Ordnungsdiensten verpflichtet.

5. Schulbesuch meldet sich im Sekretariat an. Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im
Schulgelände nur dann gestattet, wenn eine Einwilligung der Schulleitung vorliegt.
Zuwiderhandlungen müssen von allen Mitgliedern der Schule der Schulleitung unverzüglich
gemeldet werden. Unsere Schüler/Schülerinnen sind verpflichtet, Bekannte, Freunde und
Verwandte von unberechtigten Besuchen nachdrücklich abzuhalten.

6. Jeder/jede Schüler/Schülerin ist verpflichtet, die an ihn ausgegebenen Leihbücher pfleglich zu
behandeln. Schuldhaft beschädigte oder verloren gegangene Bücher müssen von den
betreffenden Schülern/Schülerinnen ersetzt werden.

7. Es gilt Schadensersatzpflicht, falls ein/eine Schüler/Schülerin Eigentum der Schule oder
eines/einer Mitschülers/Mitschülerin schuldhaft oder mutwillig beschädigt. Schäden und
Fehlverhalten sind von jedem/jeder Einzelnen aktiv zu verhindern bzw. umgehend der
Schulleitung zu melden. Schadensersatzpflicht besteht auch, wenn ohne erkennbaren
Grund der Feueralarm ausgelöst wird.

8. Handys, Smartwatches (Uhren mit Telefonfunktion), Musikwiedergabegeräte sowie
Kopfhörer sollen zu Hause gelassen werden, da die Schule keinerlei Haftung übernimmt.
Geräte zum telefonieren sind in der Schule (auch Pausenhof, Aula und Turnhalle)
auszuschalten, d.h. das Gerät wurde heruntergefahren und ist nicht im Flugmodus.
Werden sie dennoch benutzt, werden die Geräte eingezogen und am Folgetag nur den
Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Eingezogene Geräte werden ebenfalls vor der
Abgabe runtergefahren.

9. Es ist Schülern/Schülerinnen nicht gestattet, Schuss-, Hieb- und Stichwaffen zu besitzen und in
die Schule mitzubringen. Laut Waffengesetz wird nach 8 53 Abs. 3 Nr. 3 „mit Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft‘. Da bei Jugendlichen das Jugendstrafrecht zur
Anwendung kommt, wird mit einer Jugendstrafe bestraft. Wird ein/eine Schüler/Schülerin beim
Hantieren mit derartigen Gegenständen auf dem Schulgelände beobachtet, werden die Polizei
und/oder die Eltern benachrichtigt.

10. Die Androhung von Gewalt gegenüber Lehrkräften und Schülern/Schülerinnen - auch verbaler
Art - ist mit Suspendierungen zu ahnden. Die Schulleitung macht gegebenenfalls vom Recht
der Strafanzeige Gebrauch.

11. Das Kaugummikauen ist im Schulgebäude und der Turnhalle verboten.

12. Das Tragen von Mützen und Handschuhen ist im Schulgebäude verboten. Jacken sind im
Unterricht und auch während der Pausen in der Cafeteria/Mensa auszuziehen.

13. Jeder hat sich respektvoll zu verhalten, so dass niemand beleidigt, verletzt oder gefährdet
wird.

14. Das Werfen mit Steinen, Schneebällen oder harten Gegenständen ist verboten.

15. Das Schubsen auf den Fluren und besonders auf den Treppen kann zu schweren Unfällen
führen und ist deshalb nicht gestattet.

16. Das Mitbringen von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik, Spraydosen, Laserpointern,
Permanentmarkern, Feuerzeugen, Energydrinks und Glastrinkflaschen ist wegen Missbrauchs-
und Unfallgefahr verboten.

17. Die Schüler/Schülerinnen gehen in den großen Pausen auf den Hof, in den Freizeitbereich oder
in die Cafeteria.

18. Speisen und Getränke werden nur in den großen Pausen erworben/verkauft und in den dafür
vorgesehenen Bereichen eingenommen. Dies ist die Cafeteria bzw. Mensa.

19. Der Toilettengang erfolgt in den Pausen. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

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