Schuldistanziertenarbeit an der Schule (Paul A. Kleinert seit 12.2003)
Bei Schülerinnen und Schüler der Schule, die nicht an der Schule ankommen, werden die Ursachen hierfür festgestellt. Mit dem Versuch, die
entsprechenden Familien in den Prozess einzubindenden und in sozialraumorientierter Kooperation mit Einrichtungen der Jugendhilfe, dem jeweiligen Jugendamt, den dortigen Sozialpädagogischen
Diensten, gegebenenfalls den Psychosozialen Diensten der Bezirke, dem Schulpsychologischen Dienst und dem Jugendgesundheitsamt sowie freien Trägern der Jugendhilfe in den entsprechenden
Stadtteilen wird die Problemlage der Jugendlichen aufgenommen und mit dem Ziel bearbeitet, diese entweder an die Schule zurück zu führen oder in ein Ausbildungsfeld zu vermitteln, wo sie einen
adäquaten Schulabschluss erreichen können.
Offene Sprechstunden:
Donnerstag: am Standort Wildenbruchstraße 53, 12435 Berlin-Treptow, Raum 9a
werden jeweils von 09.00 - 11.00 Uhr offene Sprechstunden angeboten.
Ansprechpartner: Paul A. Kleinert (Schuldistanziertenarbeit/ konzeptionelle Sozialpädagogik)
Telephon: 2902 764.16 / Fax:
.44
E-Mail:
kleinert@08k09.de
Handlungsablauf „Schuldistanziertenarbeit“
(SDA) an der iRSS (Merkblatt für die Lehrer/innen der Schule)
Ein Hausbesuch von Klassenlehrer/in im Segment Übergang von der
Primar- zur Sekundarschule (vorrangig also in der 7ten Klassenstufe) gemeinsam mit der Elternarbeit der Schule ist ein Willkommensbonus für Schüle/innen und Eltern, der den Kontakt zum Elternhaus
der Schüler/innen einleitet und diesen stabilisiert. Ein solcher ist von daher im ersten Schulhalbjahr ausgesprochen wünschenswert.
Grundlegend:
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Meldung bei der Jugendhilfe an der Schule durch den/ die
Klassenlehrer/in (spätestens) nach 10 unentschuldigten Fehltagen im Halbjahr
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Zuvor sind seitens der Klassenlehrerin/ des
Klassenlehrers Abklärungen durch den Einsatz des klassischen Repertoires der Schulpädagogik (Gespräch mit der Schülerin/ dem Schüler, Elterneinladung und -gespräch,
Trainingsraum, Hausbesuch bzw. andere pädagogische Maßnahmen) erfolgt, eine erste SVA ist nach 5 unentschuldigten Fehltagen an 's Schulamt gegangen. In besonderen Fällen, wo
eine weitergehende Kindeswohlgefährdung abzusehen ist, ist die Jugendhilfe an der Schule via Sozialarbeit oder -pädagogik bereits frühzeitig einzubeziehen. Für jede Klassenstufe stehen
zunächst eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter zur Verfügung. Weitergehende Problemlagen und Prozesse (Delinquenz, Drogenprobleme, Gercihtsbarkeitsanhängigkeiten, Gewalt,
Inobhutnahmen durch das JA etc.) sind mit der konzeptionellen Sozialpädagogik an der Schule abzuklären.
Handlungsablauf zur SDA an der
Schule:
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Eintrag der Schülerin/ des Schülers bei Schuldistanz oder
Milieuauffälligkeiten etc. in die im Schulsekretariat ausliegende SDA-Liste seitens der Lehrerin/ des Lehrers
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Ausfüllen und Facheinlage der nötigen, im Sekretariat
vorgehaltenen Unterlagen (Meldebögen für das JA, Kurzbeschreibung des Meldungsgrundes, was soll mit der Meldung erreicht werden = Arbeitsauftrag aus Sicht der Lehrkraft an die SDA) samt
aktueller Fehlzeitenerfassung der einzelnen Fehltage und -stunden
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Defizitschilderung unter Verwendung der mit dem JA
gemeinsam erarbeiteten Mitteilungsbögen, die ebenfalls im Sekretariat der Schule zu erhalten sind
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Feststellung der nötigen Schritte seitens der SDA an der KLS
via Schülerakte und Brief mit Einladung an die Eltern in persönlicher Überbringung; i.d.R. hier ein erster Hausbesuch seitens der Sozialpädagogik der Schule bzw.
Milieufeststellung
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je nach festgestellter Bedarfslage an dieser Stelle
Einschaltung des Jugendamtes (JA), des Jugendgesundheitsdienstes (JGD), des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes (KJPD) oder des Schulpsychologischen und inklusionspädagogischen
Beratungszentrums (SIBUZ) respektive der Fachdienste des Diagnose- und Beratungszentrums (DBZ) des Vivantes Klinikums.
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Rückmeldung des Geschehenen an die Lehrerin/den Lehrer auf
dem Weg über den „Blauen Ordner“ im Schulsekretariat, über ein Gespräch oder über die Schülerakte - an Hand dieser Dokumentationen sind die einzelnen Maßnahmenschritte nachzuvollziehen, die
zuständigen Mitarbeiter/innen an den Jugendämtern benannt etc.
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Gemeinsame Gespräche und Maßnahmen mit allen Beteiligten
unter Einbezug der Elternarbeit der Schule
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Rückmeldung seitens der
Klassenlehrerin/ des Klassenlehrers bei Mißerfolg der seitens der SDA eingeleiteten Maßnahmen innerhalb der nach der Meldung folgenden 14 Tage
daraufhin: erneute Maßnahmeeinleitungen seitens des
SDA.
Im Folgenden stehen verschiedene Dokumente
zu Meldevorgängen zwecks Ausdrucks. Bitte beachten Sie, dass von Seiten der Senats- wie Jugendamtsverwaltungen immer wieder neue Formulare herausgegeben werden. Diese aktualisierten Formulare
lassen sich im entsprechenden Tauschordner am Sekretariat oder bei der Schulleitung finden.
Die Arbeit wurde zeitweise aus
Mitteln des EU-Fonds „Soziale Stadt“ (mit Unterstützung des „Quartiersmanagements Schillerpromenade“) und des ESF finanziert.