Schuldistanziertenarbeit

Schuldistanziertenarbeit an der Schule (Paul A. Kleinert seit 12.2003)

 

Bei Schülerinnen und Schüler der Schule, die nicht an der Schule ankommen, werden die Ursachen hierfür festgestellt. Mit dem Versuch, die entsprechenden Familien in den Prozess einzubindenden und in sozialraumorientierter Kooperation mit Einrichtungen der Jugendhilfe, dem jeweiligen Jugendamt, den dortigen Sozialpädagogischen Diensten, gegebenenfalls den Psychosozialen Diensten der Bezirke, dem Schulpsychologischen Dienst und dem Jugendgesundheitsamt sowie freien Trägern der Jugendhilfe in den entsprechenden Stadtteilen wird die Problemlage der Jugendlichen aufgenommen und mit dem Ziel bearbeitet, diese entweder an die Schule zurück zu führen oder in ein Ausbildungsfeld zu vermitteln, wo sie einen adäquaten Schulabschluss erreichen können.

 

 

 

 

Offene Sprechstunden:

 Donnerstag: am Standort Wildenbruchstraße 53, 12435 Berlin-Treptow, Raum 9a

werden jeweils von 09.00 - 11.00 Uhr offene Sprechstunden angeboten.

Ansprechpartner: Paul A. Kleinert (Schuldistanziertenarbeit/ konzeptionelle Sozialpädagogik)

Telephon: 2902 764.16 / Fax: .44

E-Mail: kleinert@08k09.de 

 

 

Handlungsablauf „Schuldistanziertenarbeit“ (SDA) an der iRSS (Merkblatt für die Lehrer/innen der Schule)

Ein Hausbesuch von Klassenlehrer/in im Segment Übergang von der Primar- zur Sekundarschule (vorrangig also in der 7ten Klassenstufe) gemeinsam mit der Elternarbeit der Schule ist ein Willkommensbonus für Schüle/innen und Eltern, der den Kontakt zum Elternhaus der Schüler/innen einleitet und diesen stabilisiert. Ein solcher ist von daher im ersten Schulhalbjahr ausgesprochen wünschenswert.

 

Grundlegend:

 

  • Meldung bei der Jugendhilfe an der Schule durch den/ die Klassenlehrer/in (spätestens) nach 10 unentschuldigten Fehltagen im Halbjahr
  • Zuvor sind seitens der Klassenlehrerin/ des Klassenlehrers Abklärungen durch den Einsatz des klassischen Repertoires der Schulpädagogik (Gespräch mit der Schülerin/ dem Schüler, Elterneinladung und -gespräch, Trainingsraum, Hausbesuch bzw. andere pädagogische Maßnahmen) erfolgt, eine erste SVA ist nach 5 unentschuldigten Fehltagen an 's Schulamt gegangen. In besonderen Fällen, wo eine weitergehende Kindeswohlgefährdung abzusehen ist, ist die Jugendhilfe an der Schule via Sozialarbeit oder -pädagogik bereits frühzeitig einzubeziehen. Für jede Klassenstufe stehen zunächst eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter zur Verfügung. Weitergehende Problemlagen und Prozesse (Delinquenz, Drogenprobleme, Gercihtsbarkeitsanhängigkeiten, Gewalt, Inobhutnahmen durch das JA etc.) sind mit der konzeptionellen Sozialpädagogik an der Schule abzuklären.

 

Handlungsablauf zur SDA an der Schule:

 

  • Eintrag der Schülerin/ des Schülers bei Schuldistanz oder Milieuauffälligkeiten etc. in die im Schulsekretariat ausliegende SDA-Liste seitens der Lehrerin/ des Lehrers
  • Ausfüllen und Facheinlage der nötigen, im Sekretariat vorgehaltenen Unterlagen (Meldebögen für das JA, Kurzbeschreibung des Meldungsgrundes, was soll mit der Meldung erreicht werden = Arbeitsauftrag aus Sicht der Lehrkraft an die SDA) samt aktueller Fehlzeitenerfassung der einzelnen Fehltage und -stunden
  • Defizitschilderung unter Verwendung der mit dem JA gemeinsam erarbeiteten Mitteilungsbögen, die ebenfalls im Sekretariat der Schule zu erhalten sind
  • Feststellung der nötigen Schritte seitens der SDA an der KLS via Schülerakte und Brief mit Einladung an die Eltern in persönlicher Überbringung; i.d.R. hier ein erster Hausbesuch seitens der Sozialpädagogik der Schule bzw. Milieufeststellung
  • je nach festgestellter Bedarfslage an dieser Stelle Einschaltung des Jugendamtes (JA), des Jugendgesundheitsdienstes (JGD), des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes (KJPD) oder des Schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungszentrums  (SIBUZ) respektive der Fachdienste des Diagnose- und Beratungszentrums (DBZ) des Vivantes Klinikums.
  • Rückmeldung des Geschehenen an die Lehrerin/den Lehrer auf dem Weg über den „Blauen Ordner“ im Schulsekretariat, über ein Gespräch oder über die Schülerakte - an Hand dieser Dokumentationen sind die einzelnen Maßnahmenschritte nachzuvollziehen, die zuständigen Mitarbeiter/innen an den Jugendämtern benannt etc.
  • Gemeinsame Gespräche und Maßnahmen mit allen Beteiligten unter Einbezug der Elternarbeit der Schule
  • Rückmeldung seitens der Klassenlehrerin/ des Klassenlehrers bei Mißerfolg der seitens der SDA eingeleiteten Maßnahmen innerhalb der nach der Meldung folgenden 14 Tage daraufhin: erneute Maßnahmeeinleitungen seitens des SDA.

 

Im Folgenden stehen verschiedene Dokumente zu Meldevorgängen zwecks Ausdrucks. Bitte beachten Sie, dass von Seiten der Senats- wie Jugendamtsverwaltungen immer wieder neue Formulare herausgegeben werden. Diese aktualisierten Formulare lassen sich im entsprechenden Tauschordner am Sekretariat oder bei der Schulleitung finden.

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Formulare
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Allgemeine Ausführungsbestimmungen
Allgemeine Ausführungsbestimmungen .zip
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Die Arbeit wurde zeitweise aus Mitteln des EU-Fonds „Soziale Stadt“ (mit Unterstützung des „Quartiersmanagements Schillerpromenade“) und des ESF finanziert.